im Bereich der Mini-Jobs hat sich eine gesetzliche Regelung geändert, die für Hiwis relevant sein kann. Daher möchte ich euch bitten, diese Email zur Information an eure Hiwis weiterzuleiten.
Konkret geht es darum, dass Mini-Jobber ab 01.01.2013 einen gewissen Anteil (in den meisten Fällen vermutlich 3,9 %) zur Rentenversicherung neben dem Arbeitgeberpflichtteil einzahlen müssen. Daraus ergeben sich im Fall einer Rente gewisse Vorteile. Für alle laufenden Arbeitsverhältnisse und bei Abschluss weiterer Hiwi-Verträge greifen zunächst die neuen Bedingungen. Es besteht die Möglichkeit, sich von diesem Anteil befreien zu lassen. Wir empfehlen aber ausdrücklich weder die eine noch die andere Variante, sondern stellen lediglich die Informationen des folgenden Rundschreiben bzw. Anlage zur Verfügung:
Rundschreiben
Anlage
Aktiv werden muss also nur, wer sich davon befreien lassen möchte. Für weitere Informationen noch ein Zitat aus der Anlage:
„Hinweis: Bevor sich ein Arbeitnehmer für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entscheidet, wird eine individuelle Beratung bezüglich der rentenrechtlichen Auswirkungen der Befreiung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfohlen. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos unter der Nummer 0800 / 10004800 zu erreichen. Bitte nach Möglichkeit beim Anruf die Versicherungsnummer der Rentenversicherung bereithalten.“
Wer einen entsprechenden Antrag auf Befreiung stellen möchte, kann sich bei uns im Sekretariat melden. [Anm.d.Admins: gemeint ist wahrscheinlich das Sekretariat bei Eurer jeweiligen Buchhaltung im Insititut.]